Gegenstand der Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für die Nutzung von Hardware, die durch das DCLab (im Folgenden „Herausgeber“) bereitgestellt wird. Die Nutzung ist ausschliesslich Studierenden im Rahmen ihres Studiums gestattet.
Nutzungsbeschränkungen
Die Studierenden sind verpflichtet, die bereitgestellte Hardware ausschliesslich für studienbezogene Zwecke zu verwenden. Eine Nutzung der Hardware für andere Zwecke, insbesondere kommerzielle Anwendungen, ist strikt untersagt. Die Weitergabe der Hardware an Dritte oder Mitstudierende ohne ausdrückliche Erlaubnis ist verboten.
Die Benutzer verpflichten sich, die Geräte, Maschinen und Werkzeuge mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Eine Öffnung, Veränderung oder Reparatur der Hardware ist nicht gestattet. Kalibrierungen und technische Eingriffe dürfen ausschliesslich vom zuständigen Wartungsteam durchgeführt werden.
Sicherheitsvorkehrungen
Das Betreten von Maschinen oder Arbeitsbereichen, die potenziell gefährlich sein könnten, ist strengstens untersagt. Im Fahr- und Arbeitsbereich der Maschinen dürfen sich keinerlei Gegenstände befinden, um Risiken und Störungen zu vermeiden. Die Nutzung der Geräte ist nur nach vorheriger Reservierung eines Zeitfensters erlaubt; ohne gültige Reservierung ist die Benutzung untersagt. Studierende dürfen die Geräte nicht verwenden, wenn ihre Arbeitsfähigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit oder Übermüdung beeinträchtigt ist. Jegliche Fehlermeldungen oder Aufforderungen zur Kalibrierung sind unverzüglich dem zuständigen Team zu melden. Bei festgestellten Defekten muss die Nutzung der Hardware sofort eingestellt werden.
Haftung
Die Nutzung der Hardware erfolgt auf eigene Verantwortung der Studierenden. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemässen Gebrauch der Hardware entstehen. Mitarbeiter des DCLab und der Architektur Werkstatt sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zerstörte Teile oder Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung entstehen, können den Studierenden in Rechnung gestellt werden.
Einführung und Schulung
Einige Geräte dürfen erst nach einer obligatorischen Einführung verwendet werden. Diese erfolgt ausschliesslich über Schulungsmaterial auf Ilias oder durch berechtigte Personen des Herausgebers. Nach Abschluss der Einführung übernimmt der Benutzer die Verantwortung für die ordnungsgemässe Nutzung der Geräte.
Datenschutz
Die Zugangsdaten zu den Maschinen oder Hardware-Systemen dürfen nicht an Dritte oder andere Studierende weitergegeben werden. Die Studierenden verpflichten sich, geltende Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Laufzeit und Rückgabe
Die Vereinbarung tritt mit der Nutzung der Hardware in Kraft und gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Die Hardware muss fristgerecht, in einwandfreiem Zustand und vollständig zurückgegeben werden.
Zünd Digital Cutter & ABB Gofa
Die Geräte dürfen während der Nutzung nie unbeaufsichtigt sein.